Transportschein und Kosten
Der Transportschein für den Krankentransport heißt offiziell Verordnung einer Krankenbeförderung und wird auf dem Formular Muster 4 ausgestellt. Hier steht, wer ihn ausstellt, wann die Krankenkasse genehmigen muss und was Sie selbst zahlen.

Was der Transportschein ist und wer ihn ausstellt
Die Verordnung einer Krankenbeförderung ist ein bundesweit einheitliches Formular der vertragsärztlichen Versorgung, bekannt als Muster 4. Ausgestellt wird sie von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt, nicht vom Fahrdienst und nicht von der Krankenkasse.
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Auf dem Schein steht, warum die Fahrt medizinisch nötig ist, wohin gefahren wird und welche Transportart erforderlich ist: Taxi oder Mietwagen, Krankentransportwagen sitzend oder liegend. Wir führen den Transport in der Art durch, die dort angekreuzt ist. Eine Änderung der Transportart geht nur über die verordnende Praxis.
Fragen Sie beim Ausstellen konkret nach, ob Hin- und Rückfahrt enthalten sind und über welchen Zeitraum verordnet wurde. Bei Serienbehandlungen wird üblicherweise für den gesamten Behandlungszeitraum verordnet, damit nicht vor jeder Fahrt ein neuer Schein nötig ist.
Wann die Krankenkasse Fahrkosten übernimmt
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Fahrkosten nicht generell, sondern in bestimmten Fällen. Nach der Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums sind das im Kern:
- Fahrten zu einer stationären Behandlung im Krankenhaus
- Rettungsfahrten zum Krankenhaus
- Krankentransporte, bei denen während der Fahrt eine medizinisch notwendige Betreuung erforderlich ist
- Fahrten zu einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus, wenn dadurch eine stationäre Behandlung vermieden wird
- Fahrten zu bestimmten ambulanten Behandlungen wie Strahlentherapie, Chemotherapie und Dialyse
Wann die Krankenkasse vorher genehmigen muss
Für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung ist grundsätzlich eine Genehmigung der Krankenkasse vor Fahrtantritt erforderlich. Ohne diese Genehmigung besteht das Risiko, dass die Kasse die Kosten später nicht übernimmt.
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Es gibt Ausnahmen. Bei einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG für außergewöhnliche Gehbehinderung, Bl für blind oder H für hilflos ist keine vorherige Genehmigung nötig. Dasselbe gilt bei Pflegegrad 4 oder 5 sowie bei Pflegegrad 3 mit einer dauerhaften Beeinträchtigung der Mobilität.
Bei Fahrten zu einer stationären Behandlung ist keine gesonderte Genehmigung erforderlich. Ob Ihr Fall unter eine dieser Ausnahmen fällt, klären Sie am sichersten direkt mit Ihrer Krankenkasse, bevor die Fahrt stattfindet.
Zuzahlung: was Sie selbst zahlen
Wenn die Krankenkasse die Fahrt übernimmt, bleibt eine gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt zehn Prozent des Fahrpreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt. Sie zahlen dabei nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
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Je Fahrt heißt: Hinfahrt und Rückfahrt werden getrennt gezählt. Bei einer Behandlung mit Hin- und Rückweg fällt die Zuzahlung also zweimal an.
Anders als bei vielen anderen Leistungen gilt die Zuzahlung bei Fahrkosten auch für Kinder und Jugendliche. Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht hat und von seiner Krankenkasse befreit wurde, legt die Befreiungsbescheinigung vor.
Selbstzahler und private Fahrten
Nicht jede Fahrt ist eine Kassenleistung. Wenn keine Verordnung vorliegt oder die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist die Fahrt privat zu zahlen. Das ist häufig bei Besuchen, Behördengängen, einem Umzug in eine Einrichtung oder bei Fahrten ohne medizinischen Anlass der Fall.
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Rufen Sie in diesem Fall an und schildern Sie die Strecke, die Transportart sowie Etage und Aufzug. Wir nennen den Preis vorab, damit Sie vor der Fahrt wissen, woran Sie sind.
Privat Versicherte klären die Erstattung mit ihrem Versicherer. Die Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung, die auf dieser Seite beschrieben sind, gelten dort nicht.
So bereiten Sie die Fahrt vor
Damit am Fahrtag nichts fehlt, hat sich diese Reihenfolge bewährt:
- Transportschein in der Praxis ausstellen lassen, Transportart und Zeitraum prüfen
- wenn nötig, Genehmigung bei der Krankenkasse einholen, bevor die Fahrt stattfindet
- bei uns anrufen und Termin, Adressen, Etage und Aufzug durchgeben
- am Fahrtag Versichertenkarte, Transportschein und gegebenenfalls die Befreiungsbescheinigung bereitlegen
Häufige Fragen
Wer stellt den Transportschein aus?
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt stellt die Verordnung einer Krankenbeförderung auf dem Formular Muster 4 aus. Der Fahrdienst darf das nicht, die Krankenkasse ebenfalls nicht.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer Krankenfahrt?
Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Hin- und Rückfahrt zählen getrennt.
Brauche ich vor der Fahrt eine Genehmigung der Krankenkasse?
Für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung ist grundsätzlich eine Genehmigung vor Fahrtantritt erforderlich. Bei den Merkzeichen aG, Bl oder H sowie bei Pflegegrad 4 und 5 und bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität ist keine vorherige Genehmigung nötig.
Zahlen Kinder und Jugendliche auch eine Zuzahlung?
Bei Fahrkosten ja. Anders als bei vielen anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung muss die Zuzahlung zu Fahrkosten auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?
Eine Krankenfahrt ist die Beförderung ohne medizinisch notwendige Betreuung während der Fahrt, etwa mit Taxi oder Mietwagen. Ein Krankentransport findet im Krankentransportwagen statt, weil während der Fahrt eine fachliche Betreuung oder die besondere Einrichtung des Fahrzeugs benötigt wird.
Übernimmt die Kasse auch die Rückfahrt?
Wenn die Rückfahrt auf der Verordnung mit erfasst ist und die Voraussetzungen erfüllt sind, ja. Fragen Sie beim Ausstellen des Scheins ausdrücklich nach, ob Hin- und Rückfahrt enthalten sind.
Gilt ein Transportschein für mehrere Fahrten?
Bei Serienbehandlungen wie Dialyse, Strahlentherapie oder Chemotherapie wird in der Regel für den gesamten Behandlungszeitraum verordnet. Wie lange dieser Zeitraum läuft, steht auf dem Schein.
Was passiert, wenn keine Verordnung vorliegt?
Dann ist die Fahrt privat zu zahlen. Rufen Sie an und schildern Sie Strecke und Transportart, dann nennen wir den Preis vor der Fahrt.
Die Angaben auf dieser Seite geben die allgemeine Rechtslage wieder und sind ohne Gewähr. Ob die Kosten in Ihrem Fall übernommen werden und ob eine Genehmigung erforderlich ist, entscheidet Ihre Krankenkasse im Einzelfall. Fragen Sie dort nach, bevor die Fahrt stattfindet.
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